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b|d|k Rechts­an­wälte  ist aus­schließ­lich auf die Bera­tung und Ver­tre­tung in straf­recht­li­chen Man­da­ten spezialisiert.

Als Straf­ver­tei­di­ger sind wir seit mehr  als 20 Jah­ren in Ham­burg in eige­ner Kanz­lei tätig und als Fach­an­wälte für Straf­recht mit allen Berei­chen des Straf­rechts und der Straf­ver­tei­di­gung vertraut.

Neben Man­da­ten aus dem Bereich des Wirt­schafts­straf­rechts betreuen wir auch Man­date aus dem all­ge­mei­nen Straf– und Ordnungswidrigkeitenrecht.

Sowohl im Bereich der Indi­vi­du­al­ver­tei­di­gung als auch in der Ver­tre­tung von Unter­neh­men gegen straf­recht­li­che Angriffe kön­nen wir auf eine hoch­gra­dige Spe­zia­li­sie­rung und lang­jäh­rige foren­si­sche Erfah­run­gen aus zahl­rei­chen Groß­ver­fah­ren zurückgreifen.

Auf die­sen Sei­ten stel­len wir uns und unsere Tätig­keits­fel­der vor.

[23 Mai 2013]

Mit Beschluss vom 17.5.2013 hat das OLG Mün­chen die Beset­zungs­ein­wände der Ver­tei­di­gun­gen Wohl­le­ben und Zschäpe  zurück­ge­wie­sen. Das Gericht ist der Auf­as­sung, es sei vor­schrift­mä­ßig besetzt. Mit die­ser Ent­schei­dung war zu rech­nen. Der Fort­set­zung des Ver­fah­rens ste­hen inso­fern keine Hin­der­nisse ent­ge­gen. Noch zu ent­schei­den ist über die Aus­set­zungs­an­träge der Ver­tei­di­gung. Wie wir bereits in der Haupt­ver­hand­lung erklärt haben, haben diese Aus­set­zungs­an­träge kei­ner­lei Sub­stanz. Sie wer­den kei­nen Erfolg haben. Hin­sicht­lich der angeb­li­chen Unvoll­stän­dig­keit der Akten ist anzu­mer­ken, dass der Neben­klage die bei der Bun­des­an­walt­schaft befind­li­chen Akten ohne wei­te­res zur Ver­fü­gung gestellt und kopiert wur­den. Die Ver­tei­di­gung hat nicht behaup­tet, dass diese Mög­lich­keit nicht bestan­den hätte. Wir gehen davon aus, dass auch diese Anträge zeit­nah zurück­ge­wie­sen wer­den. Am 4.6.2013 soll die Haupt­ver­hand­lung dann mit den Ein­las­sun­gen der Ange­klag­ten fort­ge­setzt wer­den. Es beginnt dann die inhalt­li­che Aus­ein­an­der­set­zung mit den Vor­wür­fen der Anklage.