b|d|k Rechtsanwälte ist ausschließlich auf die Beratung und Vertretung in strafrechtlichen Mandaten spezialisiert.
Als Strafverteidiger sind wir seit mehr als 20 Jahren in Hamburg in eigener Kanzlei tätig und als Fachanwälte für Strafrecht mit allen Bereichen des Strafrechts und der Strafverteidigung vertraut.
Neben Mandaten aus dem Bereich des Wirtschaftsstrafrechts betreuen wir auch Mandate aus dem allgemeinen Straf– und Ordnungswidrigkeitenrecht.
Sowohl im Bereich der Individualverteidigung als auch in der Vertretung von Unternehmen gegen strafrechtliche Angriffe können wir auf eine hochgradige Spezialisierung und langjährige forensische Erfahrungen aus zahlreichen Großverfahren zurückgreifen.
Auf diesen Seiten stellen wir uns und unsere Tätigkeitsfelder vor.
Mit Beschluss vom 17.5.2013 hat das OLG München die Besetzungseinwände der Verteidigungen Wohlleben und Zschäpe zurückgewiesen. Das Gericht ist der Aufassung, es sei vorschriftmäßig besetzt. Mit dieser Entscheidung war zu rechnen. Der Fortsetzung des Verfahrens stehen insofern keine Hindernisse entgegen. Noch zu entscheiden ist über die Aussetzungsanträge der Verteidigung. Wie wir bereits in der Hauptverhandlung erklärt haben, haben diese Aussetzungsanträge keinerlei Substanz. Sie werden keinen Erfolg haben. Hinsichtlich der angeblichen Unvollständigkeit der Akten ist anzumerken, dass der Nebenklage die bei der Bundesanwaltschaft befindlichen Akten ohne weiteres zur Verfügung gestellt und kopiert wurden. Die Verteidigung hat nicht behauptet, dass diese Möglichkeit nicht bestanden hätte. Wir gehen davon aus, dass auch diese Anträge zeitnah zurückgewiesen werden. Am 4.6.2013 soll die Hauptverhandlung dann mit den Einlassungen der Angeklagten fortgesetzt werden. Es beginnt dann die inhaltliche Auseinandersetzung mit den Vorwürfen der Anklage.