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Newsletter 2/2008

18 Juni 2008

News­let­ter „Die Straf­ver­tei­di­ger“

In die­sem News­let­ter kon­zen­trie­ren wir uns auf den Ent­wurf für das neue BKA-Gesetz und wei­tere Geset­zes­vor­ha­ben. Die neuen Rege­lun­gen bestä­ti­gen unsere Beden­ken; vor abs­trak­ten und immer wie­der beschwo­re­nen Bedro­hungs­sze­na­rien scheint alles mög­lich zu sein. Mit rechts­staat­li­cher Sicher­heits­po­li­tik haben die Vor­schläge nichts mehr zu tun. Der kürz­lich aus dem Amt geschie­dene Bun­des­ver­fas­sungs­rich­ter Hoffmann-Riem sieht daher die Balance zwi­schen Frei­heit und Sicher­heit nicht gewähr­leis­tet. Der Staat befin­det sich zur­zeit in einem Ungleich­ge­wicht zu Las­ten der Frei­heit eines jeden. Die Vor­lage des Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­ri­ums ist im Kabi­nett beschlos­sen wor­den und steht an die­sem Frei­tag zur Abstim­mung im Bundestag.

Die ver­fas­sungs­recht­li­chen Beden­ken gegen die­ses Geset­zes­vor­ha­ben beste­hen unver­än­dert. Wir rech­nen damit, dass das BVerfG sich mit die­sem Gesetz befas­sen wird.

http://www.sueddeutsche.de/deutschland/artikel/992/168505/

Poli­tik und Geset­zes­vor­ha­ben

Das BKA-Gesetz

Seit zu Beginn die­ser Legis­la­tur­pe­riode von der gro­ßen Koali­tion eine Novelle des Geset­zes über das Bun­des­kri­mi­nal­amt beschlos­sen wurde legt sich die Auf­re­gung um die­ses nicht mehr. Nun ist ein Geset­zes­ent­wurf vom Bun­des­ka­bi­nett abge­stimmt wor­den. Das Gesetz soll am kom­men­den Frei­tag vom Bun­des­tag und dann vom Bun­des­rat beschlos­sen wer­den. Die Abge­ord­ne­ten haben also grund­sätz­lich die Mög­lich­keit, die­ses kata­stro­phale Gesetzt zu stop­pen oder ent­schei­dend zu ent­schär­fen. Ange­sichts der Aktua­li­tät die­ser Geset­zes­vor­lage scheint es not­wen­dig, die zahl­rei­chen Beden­ken, denen die­ses Gesetz begeg­net, noch­mals zusam­men­zu­fas­sen. Zur Abwehr eines gefürch­te­ten inter­na­tio­na­len Ter­ro­ris­mus erhält das BKA die geläu­fi­gen poli­zei­li­chen Befug­nisse. Doch dar­über hin­aus ent­hält es noch einige wei­ter­ge­hende Befug­nisse. Im Fol­gen­den sol­len einige der Punkte noch­mals her­vor­ge­ho­ben werden.

Die offi­zi­elle Vor­lage fin­den Sie auf den Sei­ten des Innenministeriums.

http://www.bmi.bund.de/Internet/Content/Common/Anlagen/Gesetze/Entwurf__BKAG,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Entwurf_BKAG.pdf

Der Geset­zes­ent­wurf greift auf den ers­ten Blick die Vor­ga­ben des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts zur Online-Durchsuchung auf. Die Maß­nahme soll nur zur Abwehr einer Gefahr für Leib, Leben oder Frei­heit einer Per­son oder für den Bestand des Staa­tes ein­ge­setzt wer­den. Dies ent­spricht soweit den Vor­ga­ben des BVerfG. Doch wäh­rend die­ses ganz deut­lich eine „kon­krete und nicht anders abwend­bare Gefahr“ ver­langte, sieht das neue BKA-Gesetz vor, dass die Maß­nahme auch ein­ge­setzt wer­den darf, wenn die Gefahr nicht mit Sicher­heit fest­ge­stellt wer­den kann. Hin­weise auf eine sol­che Gefahr sol­len also schon aus­rei­chen. Dies ist jedoch das Gegen­teil einer kon­kre­ten Gefahr und ermög­licht viel­mehr ein vor­sorg­li­ches Aus­spä­hen noch im Vor­feld der Gefah­ren­ab­wehr. Diese Auf­gabe erfül­len sonst die Geheim­dienste, die streng von der Poli­zei zu tren­nen sind. Wei­ter­hin sol­len die erfass­ten Daten zunächst nicht von einem unab­hän­gi­gen Rich­ter, son­dern von zwei BKA-Beamten über­prüft wer­den. Frei­wil­lige Selbst­kon­trolle beim BKA, ob das funk­tio­niert? Auch wenn die­ses Instru­ment allen Ankün­di­gun­gen nach nicht oft ange­wandt wer­den soll und natür­lich auch nur angeb­li­che Ter­ro­ris­ten oder sol­che Per­so­nen, die man dafür hält über­wacht wer­den sol­len, sind Sie nun vor einer Online-Durchsuchung nicht mehr sicher. Der Staat hat nun grund­sätz­lich die Mög­lich­keit Ihren Com­pu­ter zu durch­su­chen. Fami­li­en­fo­tos, Geschäfts­da­ten oder per­sön­li­che Doku­mente sind sau­ber und ordent­lich für einen staat­li­chen Zugriff prak­tisch gespeichert.

http://www.zeit.de/online/2008/17/bka-gesetz-entwurf

Wei­ter­hin wer­den dem BKA weit rei­chende Befug­nisse in der akus­ti­schen und opti­schen Über­wa­chung von Woh­nun­gen ein­ge­räumt. Dem Vor­wurf, dass durch eine Video­über­wa­chung auch der letzte Rück­zugs­raum eines jeden Bür­gers vom Staat ins letzte Detail aus­ge­späht wer­den kann, begeg­nen einige Innen­mi­nis­ter mit dem lapi­da­ren Hin­weis auf bereits beste­hende glei­che Regeln in man­chen Bun­des­län­dern. Abge­se­hen davon, dass diese Kon­zen­tra­tion von Ein­griffs­er­mäch­ti­gung beim BKA noch eine andere Qua­li­tät hat, ist damit kei­nes­wegs die Unbe­denk­lich­keit die­ser Maß­nahme bewie­sen. Und wenn Sie mei­nen, nicht betrof­fen zu sein, wird Sie der Hin­weis über­ra­schen, dass auch Kon­takt­per­so­nen beob­ach­tet wer­den können.

http://www.sueddeutsche.de/deutschland/artikel/490/169995/

Eine wei­tere ent­schei­dende Bestim­mung betrifft den Modus der akus­ti­schen und opti­schen Über­wa­chung. Bis­her musste die Auf­nahme eines Tele­fo­nats sofort been­det wer­den, wenn Äuße­run­gen zum Kern­be­reich der Per­sön­lich­keit gehör­ten. In Zukunft soll die Auf­nahme im Zwei­fel auto­ma­tisch wei­ter lau­fen und nach­träg­lich von einem Rich­ter kon­trol­liert wer­den. Doch auch ein Rich­ter gehört zum Staat und darf dem­nach nicht alles hören und sehen, was im pri­va­ten Raum geschieht. Zudem ist damit erst ein­mal alles gespei­chert. Was danach geschieht, kann schwer kon­trol­liert wer­den. Und ein gefähr­li­cher Überei­fer ist wohl allen Sicher­heits­be­hör­den gemein.

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,557706,00.html

Wesent­lich ist, dass all diese Maß­nah­men sind nicht aus­schließ­lich gegen Tat­ver­däch­tige rich­ten, son­dern auch auf unbe­schol­tene Bür­ger abzie­len können.

Der Späh­an­griff des BKA kann sich auch gegen Kon­takt– und Begleit­per­so­nen rich­ten. Beson­ders hier­ge­gen rich­tet sich die Stel­lung­nahme des DAV.

http://www.anwaltverein.de/interessenvertretung/pressemitteilungen/2008–15?PHPSESSID=aac7e852326928e6ef70c69e706a3d61

BND-Reform

Wäh­rend Schäu­ble die Beden­ken der Bevöl­ke­rung für völ­lig über­trie­ben hält und um Ver­trauen bit­tet, beweist gerade wie­der eine der Sicher­heits­be­hör­den ihren gefähr­li­chen Überei­fer. Der BND ist dadurch auf­ge­fal­len, dass er ein aus­ge­spro­che­nes Eigen­le­ben und eine herz­li­che Abnei­gung gegen jeg­li­che Kon­trolle ent­wi­ckelt hat. Dies ist nun an einem wei­te­ren Fall deut­lich gewor­den. Die Mails einer Jour­na­lis­tin des „Spie­gel“ wur­den sechs Monate lang mit gele­sen. Und dies, obwohl der BND aus­drück­lich zusi­cherte, keine Jour­na­lis­ten mehr zu bespit­zeln. Es ist klar eine Selbst­kon­trolle funk­tio­niert nicht. Auch ein „zahn­lo­ses“ Par­la­men­ta­ri­sches Kon­troll­gre­mium kann sol­che rechts­wid­ri­gen Maß­nah­men nicht verhindern.

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,548780,00.html

Gesin­nungs­straf­recht

Nach­dem Wolf­gang Schäu­ble und andere CDU-Politiker schein­bar ein zwei­tes Straf­recht für poten­ti­elle Straf­tä­ter schaf­fen woll­ten hat nun die Jus­tiz­mi­nis­te­rin Zypries die Initia­tive ergrif­fen. Zwei, mit Schäu­ble abge­stimmte, Geset­zes­vor­la­gen deh­nen die Straf­bar­keit weit in die Vor­be­rei­tungs­phase aus. Straf­bar ist die Vor­be­rei­tung und Pla­nung einer Straf­tat bis­her in zwei Fäl­len. So bei sehr schwe­ren Ver­bre­chen, wie zum Bei­spiel der Vor­be­rei­tung eines Angriffs­krie­ges oder wenn man in einer Gruppe ein Ver­bre­chen vor­be­rei­tet. Denn die Grup­pen­dy­na­mik ver­hin­dert oft ein recht­zei­ti­ges Ein­se­hen und Abbre­chen der Vor­be­rei­tun­gen. Nun ist die Minis­te­rin der Ansicht, dass Ter­ro­ris­ten zumeist Ein­zel­gän­ger sei­nen aber trotz­dem für die Pla­nung einer Straf­tat bereits bestraft wer­den müss­ten. Die vor­ge­schla­ge­nen Regeln spre­chen einem Rechts­staat jedoch nur Hohn. Nicht nur der Besuch eines „Aus­bil­dungs­la­gers“ son­dern schon die Kon­takt­auf­nahme zu einem sol­chen soll schwer bestraft wer­den. Hier wird nicht eine Tat bestraft, (3 Jahre Haft für einen Tele­fon­an­ruf?) son­dern eine noch sehr abs­trakte Pla­nung. Dies hat mit einem rechts­staat­li­chen Straf­rechts­sys­tem nur noch wenig gemein. Die „böse“ Idee soll künf­tig schon ausreichen.

http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/download-bei-al-qaida-bald-strafbar/?src=TE&cHash=ea84b6419c

http://www.zeit.de/news/artikel/2008/04/21/2517312.xml

Sons­ti­ges

Abge­ord­ne­ten­watch

Die Inter­net­seite, wel­che ein Forum für Fra­gen von Bür­gern an seine Abge­ord­ne­ten bie­tet, steckt in finan­zi­el­len Schwie­rig­kei­ten. Der Bereich für die Ham­bur­ger Bür­ger­schaft wurde bis­her ehren­amt­lich betreut. Nun musste der Bereich jedoch ein­ge­stellt wer­den. Eine Spende ab 5 € würde die­ses sinn­volle Forum ent­schei­dend Unterstützen.

http://www.abgeordnetenwatch.de/hamburg-716–0.html

Reso­lu­tion

Auf dem Kon­gress zum Thema „Sicher­heits­staat am Ende. Kon­gress zur Zukunft der Bür­ger­rechte“ wurde Ende Mai eine Reso­lu­tion ver­ab­schie­det. Die Teil­neh­me­rin­nen und Teil­neh­mer for­dern die Poli­tik auf, von den zahl­rei­chen Über­wa­chungs­vor­ha­ben und Grund­rechts­ein­grif­fen abzu­se­hen. Über­wa­chungs­freie Räume sind eine Grund­vor­aus­set­zung für unse­ren Staat und nicht die schran­ken­lose Gefahrenabwehr.

http://www.rav.de/news//fullnews.php?id=295

Tagun­gen

In Ham­burg fin­det am 21. und 22. Juni ein Semi­nar zu Ver­neh­mungs­tech­ni­ken in der Straf­ver­tei­di­gung statt.

Das gesamte Pro­gramm fin­den Sie auf den Sei­ten des RAV.

http://rav.de/seminare.htm

Olym­pi­schen Spiele

Die Pro­teste gegen die Olym­pi­schen Spiele in China waren beson­ders hef­tig in Paris. Doch auch in Deutsch­land kön­nen Sie etwas tun. Unter­stüt­zen Sie die Kam­pa­gne von amnesty inter­na­tio­nal. Sor­gen wir mit Eil­ak­tio­nen (online aus­zu­fül­len) dafür, dass China nicht Welt­meis­ter der Hin­rich­tun­gen bleibt (8.000 pro Jahr).

http://www.goldfuermenschenrechte.de/

Dienst­an­wei­sun­gen

Pro Asyl hat vor Gericht die Her­aus­gabe der inter­nen Dienst­an­wei­sun­gen des Amtes für Migra­tion und Flücht­lin­gen erstrit­ten. Wer einen klei­nen Blick auf den kal­ten und nüch­ter­nen Hin­ter­grund von Abschie­bung und damit auf Schick­sale wer­fen will, kann dies online tun.

http://www.proasyl.de/de/dienstanweisgungen-bamf/index.html

Aus der Rechts­spre­chung

Bun­des­ge­richts­hof

Ein etwai­ger Ver­stoß gegen § 216 Abs. 2 Satz 2 StPO berührt die Wirk­sam­keit der Ladung zur Haupt­ver­hand­lung nicht. Des­halb besteht auch kein Anspruch auf Aus­set­zung der Haupt­ver­hand­lung nach § 217 Abs. 2 StPO.“ (Leit­satz). Zudem stellt der Senat Über­le­gun­gen an, ob § 216 Abs. 2 Satz 2 StPO bei einem ver­tei­dig­ten Ange­klag­ten grund­sätz­lich noch Bedeu­tung zukommt.

Beschl. vom 19. Februar 2008 — 1 StR 653/07 www.bundesgerichtshof.de

Bun­des­ge­richts­hof

Bei einer Viel­zahl gleich­ar­ti­ger Wirt­schafts­straf­ta­ten genügt der Ankla­ge­satz regel­mä­ßig dann sowohl der Umgren­zungs– als auch der Infor­ma­ti­ons­funk­tion, wenn über die Angabe der Zahl der Taten, des Gesamt­scha­dens und des gesam­ten Tat­zeit­raums hin­aus die gleich­ar­ti­gen Taten grup­piert bezeich­net wer­den und wenn die Ein­zel­hei­ten im wesent­li­chen Ermitt­lungs­er­geb­nis detail­liert (etwa tabel­la­risch) auf­ge­lis­tet wer­den.“ (Leitsatz).

Beschl. vom 19. Februar 2008 — 1 StR 596/07 www.bundesgerichtshof.de

Bun­des­ge­richts­hof

Ein Rechts­satz des Inhalts, dass der Tatrich­ter in Kapi­tal­straf­sa­chen aus Grün­den der Auf­klä­rungs­pflicht stets gehal­ten ist, einen Sach­ver­stän­di­gen mit der Erstat­tung eines Gut­ach­tens zur Schuld­fä­hig­keit zu betrauen, exis­tiert nicht. Das Revi­si­ons­ge­richt kann viel­mehr regel­mä­ßig davon aus­ge­hen, dass der Tatrich­ter über die not­wen­dige Sach­kunde ver­fügt, um zu beur­tei­len, ob mit Blick auf das Tat­bild und die Per­son des Ange­klag­ten die Hin­zu­zie­hung eines Schuld­fä­hig­keits­gut­ach­ters gebo­ten ist.“ (Leitsatz).www.bundesgerichtshof.de

Beschl. vom 5. März 2008 — 1 StR 648/07 www.bundesgerichtshof.de