Newsletter 2/2008
Newsletter „Die Strafverteidiger“
In diesem Newsletter konzentrieren wir uns auf den Entwurf für das neue BKA-Gesetz und weitere Gesetzesvorhaben. Die neuen Regelungen bestätigen unsere Bedenken; vor abstrakten und immer wieder beschworenen Bedrohungsszenarien scheint alles möglich zu sein. Mit rechtsstaatlicher Sicherheitspolitik haben die Vorschläge nichts mehr zu tun. Der kürzlich aus dem Amt geschiedene Bundesverfassungsrichter Hoffmann-Riem sieht daher die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit nicht gewährleistet. Der Staat befindet sich zurzeit in einem Ungleichgewicht zu Lasten der Freiheit eines jeden. Die Vorlage des Bundesjustizministeriums ist im Kabinett beschlossen worden und steht an diesem Freitag zur Abstimmung im Bundestag.
Die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen dieses Gesetzesvorhaben bestehen unverändert. Wir rechnen damit, dass das BVerfG sich mit diesem Gesetz befassen wird.
http://www.sueddeutsche.de/deutschland/artikel/992/168505/
Politik und Gesetzesvorhaben
Das BKA-Gesetz
Seit zu Beginn dieser Legislaturperiode von der großen Koalition eine Novelle des Gesetzes über das Bundeskriminalamt beschlossen wurde legt sich die Aufregung um dieses nicht mehr. Nun ist ein Gesetzesentwurf vom Bundeskabinett abgestimmt worden. Das Gesetz soll am kommenden Freitag vom Bundestag und dann vom Bundesrat beschlossen werden. Die Abgeordneten haben also grundsätzlich die Möglichkeit, dieses katastrophale Gesetzt zu stoppen oder entscheidend zu entschärfen. Angesichts der Aktualität dieser Gesetzesvorlage scheint es notwendig, die zahlreichen Bedenken, denen dieses Gesetz begegnet, nochmals zusammenzufassen. Zur Abwehr eines gefürchteten internationalen Terrorismus erhält das BKA die geläufigen polizeilichen Befugnisse. Doch darüber hinaus enthält es noch einige weitergehende Befugnisse. Im Folgenden sollen einige der Punkte nochmals hervorgehoben werden.
Die offizielle Vorlage finden Sie auf den Seiten des Innenministeriums.
Der Gesetzesentwurf greift auf den ersten Blick die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung auf. Die Maßnahme soll nur zur Abwehr einer Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder für den Bestand des Staates eingesetzt werden. Dies entspricht soweit den Vorgaben des BVerfG. Doch während dieses ganz deutlich eine „konkrete und nicht anders abwendbare Gefahr“ verlangte, sieht das neue BKA-Gesetz vor, dass die Maßnahme auch eingesetzt werden darf, wenn die Gefahr nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann. Hinweise auf eine solche Gefahr sollen also schon ausreichen. Dies ist jedoch das Gegenteil einer konkreten Gefahr und ermöglicht vielmehr ein vorsorgliches Ausspähen noch im Vorfeld der Gefahrenabwehr. Diese Aufgabe erfüllen sonst die Geheimdienste, die streng von der Polizei zu trennen sind. Weiterhin sollen die erfassten Daten zunächst nicht von einem unabhängigen Richter, sondern von zwei BKA-Beamten überprüft werden. Freiwillige Selbstkontrolle beim BKA, ob das funktioniert? Auch wenn dieses Instrument allen Ankündigungen nach nicht oft angewandt werden soll und natürlich auch nur angebliche Terroristen oder solche Personen, die man dafür hält überwacht werden sollen, sind Sie nun vor einer Online-Durchsuchung nicht mehr sicher. Der Staat hat nun grundsätzlich die Möglichkeit Ihren Computer zu durchsuchen. Familienfotos, Geschäftsdaten oder persönliche Dokumente sind sauber und ordentlich für einen staatlichen Zugriff praktisch gespeichert.
http://www.zeit.de/online/2008/17/bka-gesetz-entwurf
Weiterhin werden dem BKA weit reichende Befugnisse in der akustischen und optischen Überwachung von Wohnungen eingeräumt. Dem Vorwurf, dass durch eine Videoüberwachung auch der letzte Rückzugsraum eines jeden Bürgers vom Staat ins letzte Detail ausgespäht werden kann, begegnen einige Innenminister mit dem lapidaren Hinweis auf bereits bestehende gleiche Regeln in manchen Bundesländern. Abgesehen davon, dass diese Konzentration von Eingriffsermächtigung beim BKA noch eine andere Qualität hat, ist damit keineswegs die Unbedenklichkeit dieser Maßnahme bewiesen. Und wenn Sie meinen, nicht betroffen zu sein, wird Sie der Hinweis überraschen, dass auch Kontaktpersonen beobachtet werden können.
http://www.sueddeutsche.de/deutschland/artikel/490/169995/
Eine weitere entscheidende Bestimmung betrifft den Modus der akustischen und optischen Überwachung. Bisher musste die Aufnahme eines Telefonats sofort beendet werden, wenn Äußerungen zum Kernbereich der Persönlichkeit gehörten. In Zukunft soll die Aufnahme im Zweifel automatisch weiter laufen und nachträglich von einem Richter kontrolliert werden. Doch auch ein Richter gehört zum Staat und darf demnach nicht alles hören und sehen, was im privaten Raum geschieht. Zudem ist damit erst einmal alles gespeichert. Was danach geschieht, kann schwer kontrolliert werden. Und ein gefährlicher Übereifer ist wohl allen Sicherheitsbehörden gemein.
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,557706,00.html
Wesentlich ist, dass all diese Maßnahmen sind nicht ausschließlich gegen Tatverdächtige richten, sondern auch auf unbescholtene Bürger abzielen können.
Der Spähangriff des BKA kann sich auch gegen Kontakt– und Begleitpersonen richten. Besonders hiergegen richtet sich die Stellungnahme des DAV.
BND-Reform
Während Schäuble die Bedenken der Bevölkerung für völlig übertrieben hält und um Vertrauen bittet, beweist gerade wieder eine der Sicherheitsbehörden ihren gefährlichen Übereifer. Der BND ist dadurch aufgefallen, dass er ein ausgesprochenes Eigenleben und eine herzliche Abneigung gegen jegliche Kontrolle entwickelt hat. Dies ist nun an einem weiteren Fall deutlich geworden. Die Mails einer Journalistin des „Spiegel“ wurden sechs Monate lang mit gelesen. Und dies, obwohl der BND ausdrücklich zusicherte, keine Journalisten mehr zu bespitzeln. Es ist klar eine Selbstkontrolle funktioniert nicht. Auch ein „zahnloses“ Parlamentarisches Kontrollgremium kann solche rechtswidrigen Maßnahmen nicht verhindern.
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,548780,00.html
Gesinnungsstrafrecht
Nachdem Wolfgang Schäuble und andere CDU-Politiker scheinbar ein zweites Strafrecht für potentielle Straftäter schaffen wollten hat nun die Justizministerin Zypries die Initiative ergriffen. Zwei, mit Schäuble abgestimmte, Gesetzesvorlagen dehnen die Strafbarkeit weit in die Vorbereitungsphase aus. Strafbar ist die Vorbereitung und Planung einer Straftat bisher in zwei Fällen. So bei sehr schweren Verbrechen, wie zum Beispiel der Vorbereitung eines Angriffskrieges oder wenn man in einer Gruppe ein Verbrechen vorbereitet. Denn die Gruppendynamik verhindert oft ein rechtzeitiges Einsehen und Abbrechen der Vorbereitungen. Nun ist die Ministerin der Ansicht, dass Terroristen zumeist Einzelgänger seinen aber trotzdem für die Planung einer Straftat bereits bestraft werden müssten. Die vorgeschlagenen Regeln sprechen einem Rechtsstaat jedoch nur Hohn. Nicht nur der Besuch eines „Ausbildungslagers“ sondern schon die Kontaktaufnahme zu einem solchen soll schwer bestraft werden. Hier wird nicht eine Tat bestraft, (3 Jahre Haft für einen Telefonanruf?) sondern eine noch sehr abstrakte Planung. Dies hat mit einem rechtsstaatlichen Strafrechtssystem nur noch wenig gemein. Die „böse“ Idee soll künftig schon ausreichen.
http://www.zeit.de/news/artikel/2008/04/21/2517312.xml
Sonstiges
Abgeordnetenwatch
Die Internetseite, welche ein Forum für Fragen von Bürgern an seine Abgeordneten bietet, steckt in finanziellen Schwierigkeiten. Der Bereich für die Hamburger Bürgerschaft wurde bisher ehrenamtlich betreut. Nun musste der Bereich jedoch eingestellt werden. Eine Spende ab 5 € würde dieses sinnvolle Forum entscheidend Unterstützen.
http://www.abgeordnetenwatch.de/hamburg-716–0.html
Resolution
Auf dem Kongress zum Thema „Sicherheitsstaat am Ende. Kongress zur Zukunft der Bürgerrechte“ wurde Ende Mai eine Resolution verabschiedet. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer fordern die Politik auf, von den zahlreichen Überwachungsvorhaben und Grundrechtseingriffen abzusehen. Überwachungsfreie Räume sind eine Grundvoraussetzung für unseren Staat und nicht die schrankenlose Gefahrenabwehr.
http://www.rav.de/news//fullnews.php?id=295
Tagungen
In Hamburg findet am 21. und 22. Juni ein Seminar zu Vernehmungstechniken in der Strafverteidigung statt.
Das gesamte Programm finden Sie auf den Seiten des RAV.
Olympischen Spiele
Die Proteste gegen die Olympischen Spiele in China waren besonders heftig in Paris. Doch auch in Deutschland können Sie etwas tun. Unterstützen Sie die Kampagne von amnesty international. Sorgen wir mit Eilaktionen (online auszufüllen) dafür, dass China nicht Weltmeister der Hinrichtungen bleibt (8.000 pro Jahr).
http://www.goldfuermenschenrechte.de/
Dienstanweisungen
Pro Asyl hat vor Gericht die Herausgabe der internen Dienstanweisungen des Amtes für Migration und Flüchtlingen erstritten. Wer einen kleinen Blick auf den kalten und nüchternen Hintergrund von Abschiebung und damit auf Schicksale werfen will, kann dies online tun.
http://www.proasyl.de/de/dienstanweisgungen-bamf/index.html
Aus der Rechtssprechung
Bundesgerichtshof
„Ein etwaiger Verstoß gegen § 216 Abs. 2 Satz 2 StPO berührt die Wirksamkeit der Ladung zur Hauptverhandlung nicht. Deshalb besteht auch kein Anspruch auf Aussetzung der Hauptverhandlung nach § 217 Abs. 2 StPO.“ (Leitsatz). Zudem stellt der Senat Überlegungen an, ob § 216 Abs. 2 Satz 2 StPO bei einem verteidigten Angeklagten grundsätzlich noch Bedeutung zukommt.
Beschl. vom 19. Februar 2008 — 1 StR 653/07 www.bundesgerichtshof.de
Bundesgerichtshof
„Bei einer Vielzahl gleichartiger Wirtschaftsstraftaten genügt der Anklagesatz regelmäßig dann sowohl der Umgrenzungs– als auch der Informationsfunktion, wenn über die Angabe der Zahl der Taten, des Gesamtschadens und des gesamten Tatzeitraums hinaus die gleichartigen Taten gruppiert bezeichnet werden und wenn die Einzelheiten im wesentlichen Ermittlungsergebnis detailliert (etwa tabellarisch) aufgelistet werden.“ (Leitsatz).
Beschl. vom 19. Februar 2008 — 1 StR 596/07 www.bundesgerichtshof.de
Bundesgerichtshof
„Ein Rechtssatz des Inhalts, dass der Tatrichter in Kapitalstrafsachen aus Gründen der Aufklärungspflicht stets gehalten ist, einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Schuldfähigkeit zu betrauen, existiert nicht. Das Revisionsgericht kann vielmehr regelmäßig davon ausgehen, dass der Tatrichter über die notwendige Sachkunde verfügt, um zu beurteilen, ob mit Blick auf das Tatbild und die Person des Angeklagten die Hinzuziehung eines Schuldfähigkeitsgutachters geboten ist.“ (Leitsatz).www.bundesgerichtshof.de
Beschl. vom 5. März 2008 — 1 StR 648/07 www.bundesgerichtshof.de

