Newsletter 3/08
Newsletter „Die Strafverteidiger“
Bevor wir zum Inhalt unseres neuen newsletter kommen, gestatten Sie uns einen Hinweis in eigener Sache:
Wir ziehen um!
Ab dem 08.September sind wir unter folgender Anschrift in unseren neuen Büroräumen zu erreichen:
Barmbeker Straße 27a
22303 Hamburg
Außerdem hat sich die mobile Erreichbarkeit von Rechtsanwältin Dierbach geändert: ab sofort erreichen Sie Rechtsanwältin Dierbach mobil unter der Rufnummer 0171–7779156.
Wir bitten freundlichst um Kenntnisnahme.
Nun zur Sache:
Die parlamentarische Sommerpause führt für kurze Zeit zu einer Abnahme der Vorschläge zum Abbau des Rechtsstaats. Sicherheitspolitiker scheinen im Urlaub nicht das Bedürfnis zu haben, jeden Artikel des Grundgesetztes laut in Frage zu stellen. Was jedoch leise in den Ministerien vorbereitet wird, können wir nur erahnen.
Einen kurzen Überblick über aktuelle Entwicklungen geben wir nachfolgend.
Politik und Gesetzesvorhaben
Anti-Terror-Datei
Wir haben wiederholt kritisiert, dass auf Drängen von Sicherheitsbehörden laufend neue sog. Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden. Als Begründung dafür muss immer eine obskure Terrorgefahr herhalten. Wie konkret diese Maßnahmen zu einer Verbesserung der Sicherheit beitragen sollen, bleibt jedoch unklar. So ist es auch mit der Anti-Terror-Datei. Die Grünen-Fraktion hat daher der Bundesregierung eine Reihe von Fragen gestellt, die nur höchst unbefriedigende Antworten lieferte. Die Bundesregierung stellt fest, dass die Kommunikation zwischen den beteiligten Behörden dauerhaft gestärkt worden sei und damit ein erheblicher Qualitätssprung in der Bekämpfung des Terrorismus erreicht worden sei. Wer diese Floskeln genauer hinterfragt, wird auf eine Studie verwiesen, die 2011 erstellt werden soll. Bis dahin werden bei ungewissem Erfolg weiterhin hohe laufende Kosten gezahlt. Wie hoch diese genau sind, wird in der Antwort der Bundesregierung nicht erklärt. Die Bundesregierung kündigte laufende Kosten von 6,4 Millionen Euro an. Nunmehr heißt es, dass keine Mehrkosten entstanden seien, da die Anti-Terror-Datei ja von den einzelnen Behörden im Rahmen ihrer üblichen Arbeit betrieben werde. Über die Mehrkosten, die dadurch den Behörden entstanden sind, wird keine Auskunft erteilt. Lediglich das Gehalt für zwei System-Administratoren von 150.000 € wird angegeben. Die Bundesregierung konnte auch nicht die vielen Bedenken zum Datenschutz ausräumen.
Sorgen bereitet, dass die Kriterien für die Aufnahme in diese Datei sehr vage sind, auch Kontaktpersonen, denen selbst nichts vorgeworfen wird, erfasst werden und in Freitext-Feldern auch Informationen erfasst werden können, die nach dem Gesetz eigentlich nicht erlaubt sind. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz kritisiert besonders die vom BND eingestellten Daten, da diese in den Freitext-Feldern sensible Daten enthielten, die für jedermann in den beteiligten Behörden einsehbar waren. Wir wissen nur, dass fast 18.000 Datensätze erfasst sind. Genauere Angaben werden verweigert, da die Daten von den Ländern übermittelt worden seien. Zum Zwecke der Gefahrenabwehr schaut die Bundesregierung also in die Daten, um parlamentarische Anfragen zu beantworten jedoch nicht. Da stimmen die Prioritäten eindeutig nicht!
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/100/1610007.pdf
Scoring
„Ich willige ein, dass die Bank der SCHUFA Daten über die Beantragung, die Aufnahme und Beendigung dieser Kontoverbindung übermittelt. Unabhängig davon wird die Bank der SCHUFA auch Daten aufgrund nichtvertragsgemäßen Verhaltens übermitteln.“ Diese oder eine ähnliche Klausel findet sich auf fast allen Verträgen betreffend Konten, die Nutzung von Mobiltelefonen, eine Kreditgewährungo.a..
Natürlich, man könnte diese Klausel vor Unterzeichnung des Vertrags streichen. Doch dann riskiert man eine Ablehnung durch den Vertragspartner. Was bedeutet also diese unvermeidbare Klausel? Auf der einen Seite steht das berechtigte Bedürfnis der Unternehmen, sich soweit möglich gegen Kredit– und Zahlungsausfälle zu schützen. Zu diesem Zweck haben sie sich in der Schufa und ähnlichen Zusammenschlüssen organisiert. Dort werden Daten über Verbraucher gesammelt. Dies betrifft vor allem Informationen zu Vermögen und Zahlungsverhalten. Doch mit der Zeit sind diese Bestände angewachsen und werden aus immer mehr Quellen gespeist. Und hier offenbart sich das Problem. Der Bürger kann kaum steuern, was über ihn gespeichert wird und wer diese Daten abrufen kann. Im schlimmsten Fall wenden Unternehmen auch das so genannte Geo-Scoring: die Kreditwürdigkeit eines Bürgers wird nicht mehr allein aufgrund seiner Einkommensverhältnisse eingeschätzt, sondern auch sein Wohnort ist hierfür ausschlaggebend. Wohnen Sie in Blankenese haben Sie gute Chancen. Kommen Sie aus einem Stadtteil mit hoher Arbeitslosigkeit kann es Ihnen passieren, dass Ihr Antrag bei der Bank ohne Begründung abgelehnt wird.
Dies soll ein neues Gesetz ändern. Zukünftig sollen Unternehmen verpflichtet werden, die verwendeten Daten und die darauf beruhenden Ablehnungsgründe bekannt zu geben. Zudem verpflichtet das Gesetz die Nutzer, auf Anfrage die gespeicherten Daten anzugeben und im Zweifel auch zu berichtigen. Doch reicht das Gesetz noch lange nicht. Das Geo-Scoring wird ausdrücklich nicht verboten. Damit wird dieses Instrument der Ungerechtigkeit weiter an Bedeutung gewinnen. Wer arbeitslos ist und in einem sozial benachteiligten Stadtteil lebt, wird trotz seiner guten Zahlungsmoral benachteiligt, wer es sich leisten kann, wird so dazu gedrängt, die entsprechenden Stadtteile schnell zu verlassen und somit wird der Unterschied von arm und reich weiter verschärft. Auch die erweiterten Auskunftspflichten laufen ins Leere:
wer weiß schon, welches Unternehmen möglicherweise Daten speichert? Man müsste die Unternehmen vielmehr verpflichten, aktiv über ihre Datensammlung zu informieren. Soweit mochte die Bundesregierung jedoch nicht gehen.
http://www.verbraucherzentrale-bremen.de/beratung/verbraucherrecht/probleme_schufa.html
https://www.meineschufa.de/index.php?site=11_2
Sonstiges
Seminar
Der RAV veranstaltet zwei weitere Seminare zum Aufenthaltsrecht. Am 19.09. zur Aufenthaltsbeendigung und am 20.09. zum Aufenthalt aus humanitären Gründen/Altfallregelung/Duldung. Beide Seminare finden in Hamburg statt.
Festung Europa
Lange Zeit wurden Flüchtlinge nur in Europa bekämpft. Doch dies hat sich schon geändert. Europa hat erkannt, dass es viel einfacher ist, Flüchtlinge schon vor den Toren Europas zu bekämpfen. Die EU kann leicht etwas Druck auf Länder ausüben um diese zu einer Zusammenarbeit zu bewegen. Amnesty International berichtet in einem aktuellen Schwerpunkt über die Ergebnisse dieser Zusammenarbeit in Mauretanien. Es werden zahlreiche Personen festgenommen, die verdächtigt werden, aus– und in Länder der EU einreisen zu wollen. Dabei kommt es zu schweren Misshandlungen.
Pro Asyl lenkt das Augenmerk auf die tödlichen Auswirkungen der Abschottung im Mittelmeer. Um den Frontex-Patrouillen zu entgehen, versuchen Flüchtlinge, in sehr kleinen Booten nachts das Mittelmeer zu überqueren. Dabei gibt es praktisch wöchentlich Tote. Bis zum Tag der Menschenrechte (10.12.) werden noch Unterschriften für eine Petition gesammelt. Nehmen Sie online teil!
http://www.stoppt-das-sterben.eu/
Satire
Die Seite Netz-gegen-Nazis, welche von der Zeit betrieben wird, stellt eine Reihe von Satiresendungen über die NPD des NDRs zur Verfügung. Unterhaltsam und doch beunruhigend.
http://www.netz-gegen-nazis.com/artikel/satireclips-das-best
Aus der Rechtssprechung
Bundesgerichtshof
Auch wenn der Warenfluss durch vorherige Sicherstellung des Heroins objektiv zur Ruhe gekommen ist, kann der bestimmte Kurier, der sich um das Heroin bemüht, wegen Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln verurteilt werden.
BGH, Beschl. vom 28. Mai 2008 — 1 StR 196/08 www.bundesgerichtshof.de
Bundesgerichtshof
„Ein in der Substitutionsbehandlung von Drogenabhängigen tätiger Arzt ist von einer Erlaubnispflicht gemäß § 3 BtMG nicht befreit und daher wegen unerlaubter Abgabe von Betäubungsmitteln gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG strafbar, wenn und soweit er Betäubungsmittel außerhalb des Anwendungsbereichs von § 13 Abs. 1 BtMG, § 5 BtMVV an drogenabhängige Patienten zur freien Verfügung abgibt.“ (Leitsatz).
BGH, Urt. vom 4. Juni 2008 — 2 StR 577/07 www.bundesgerichtshof.de
Bundesgerichtshof
„Ein Taschenmesser ist grundsätzlich ein gefährliches Werkzeug im Sinne des § 244 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StGB; dies gilt unabhängig davon, ob der Dieb es allgemein für den Einsatz gegen Menschen vorgesehen hat.“ (Leitsatz).
BGH, Beschl. vom 3. Juni 2008 — 3 StR 246/07 www.bundesgerichtshof.de
Bundesgerichtshof
„Strafklageverbrauch nach Art. 54 SDÜ bei einheitlicher
„Schmuggelfahrt“ durch mehrere EU-Mitgliedstaaten.“ (Leitsatz).
Der EuGH hat in einer Vorabentscheidung das Kriterium einer materiellen Tat „als das Vorhandensein eines Komplexes unlösbar miteinander verbundener Tatsachen (…) unabhängig von der rechtlichen Qualifizierung der Tatsachen oder von dem geschützten rechtlichen Interesse“ definiert. Somit konnten gewisse „Rest-Tatbestände“, die in einem italienischen Prozess nicht direkt verhandelt wurden nicht zusätzlich in einem deutschen Prozess verhandelt werden.
BGH, Beschluss vom 9. Juni 2008 – 5 StR 342/04 www.bundesgerichtshof.de

