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Newsletter 3/08

27 August 2008

News­let­ter „Die Strafverteidiger“

Bevor wir zum Inhalt unse­res neuen news­let­ter kom­men, gestat­ten Sie uns einen Hin­weis in eige­ner Sache:

Wir zie­hen um!

Ab dem 08.September sind wir unter fol­gen­der Anschrift in unse­ren neuen Büro­räu­men zu erreichen:

Barm­be­ker Straße 27a

22303 Ham­burg

Außer­dem hat sich die mobile Erreich­bar­keit von Rechts­an­wäl­tin Dier­bach geän­dert: ab sofort errei­chen Sie Rechts­an­wäl­tin Dier­bach mobil unter der Ruf­num­mer 0171–7779156.

Wir bit­ten freund­lichst um Kenntnisnahme.

Nun zur Sache:

Die par­la­men­ta­ri­sche Som­mer­pause führt für kurze Zeit zu einer Abnahme der Vor­schläge zum Abbau des Rechts­staats. Sicher­heits­po­li­ti­ker schei­nen im Urlaub nicht das Bedürf­nis zu haben, jeden Arti­kel des Grund­ge­setz­tes laut in Frage zu stel­len. Was jedoch leise in den Minis­te­rien vor­be­rei­tet wird, kön­nen wir nur erahnen.

Einen kur­zen Über­blick über aktu­elle Ent­wick­lun­gen geben wir nachfolgend.

Poli­tik und Gesetzesvorhaben

Anti-Terror-Datei

Wir haben wie­der­holt kri­ti­siert, dass auf Drän­gen von Sicher­heits­be­hör­den lau­fend neue sog. Sicher­heits­maß­nah­men ergrif­fen wer­den. Als Begrün­dung dafür muss immer eine obskure Ter­ror­ge­fahr her­hal­ten. Wie kon­kret diese Maß­nah­men zu einer Ver­bes­se­rung der Sicher­heit bei­tra­gen sol­len, bleibt jedoch unklar. So ist es auch mit der Anti-Terror-Datei. Die Grünen-Fraktion hat daher der Bun­des­re­gie­rung eine Reihe von Fra­gen gestellt, die nur höchst unbe­frie­di­gende Ant­wor­ten lie­ferte. Die Bun­des­re­gie­rung stellt fest, dass die Kom­mu­ni­ka­tion zwi­schen den betei­lig­ten Behör­den dau­er­haft gestärkt wor­den sei und damit ein erheb­li­cher Qua­li­täts­sprung in der Bekämp­fung des Ter­ro­ris­mus erreicht wor­den sei. Wer diese Flos­keln genauer hin­ter­fragt, wird auf eine Stu­die ver­wie­sen, die 2011 erstellt wer­den soll. Bis dahin wer­den bei unge­wis­sem Erfolg wei­ter­hin hohe lau­fende Kos­ten gezahlt. Wie hoch diese genau sind, wird in der Ant­wort der Bun­des­re­gie­rung nicht erklärt. Die Bun­des­re­gie­rung kün­digte lau­fende Kos­ten von 6,4 Mil­lio­nen Euro an. Nun­mehr heißt es, dass keine Mehr­kos­ten ent­stan­den seien, da die Anti-Terror-Datei ja von den ein­zel­nen Behör­den im Rah­men ihrer übli­chen Arbeit betrie­ben werde. Über die Mehr­kos­ten, die dadurch den Behör­den ent­stan­den sind, wird keine Aus­kunft erteilt. Ledig­lich das Gehalt für zwei System-Administratoren von 150.000 € wird ange­ge­ben. Die Bun­des­re­gie­rung konnte auch nicht die vie­len Beden­ken zum Daten­schutz ausräumen.

Sor­gen berei­tet, dass die Kri­te­rien für die Auf­nahme in diese Datei sehr vage sind, auch Kon­takt­per­so­nen, denen selbst nichts vor­ge­wor­fen wird, erfasst wer­den und in Freitext-Feldern auch Infor­ma­tio­nen erfasst wer­den kön­nen, die nach dem Gesetz eigent­lich nicht erlaubt sind. Der Bun­des­be­auf­tragte für den Daten­schutz kri­ti­siert beson­ders die vom BND ein­ge­stell­ten Daten, da diese in den Freitext-Feldern sen­si­ble Daten ent­hiel­ten, die für jeder­mann in den betei­lig­ten Behör­den ein­seh­bar waren. Wir wis­sen nur, dass fast 18.000 Daten­sätze erfasst sind. Genauere Anga­ben wer­den ver­wei­gert, da die Daten von den Län­dern über­mit­telt wor­den seien. Zum Zwe­cke der Gefah­ren­ab­wehr schaut die Bun­des­re­gie­rung also in die Daten, um par­la­men­ta­ri­sche Anfra­gen zu beant­wor­ten jedoch nicht. Da stim­men die Prio­ri­tä­ten ein­deu­tig nicht!

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/100/1610007.pdf

http://www.taz.de/1/politik/schwerpunkt-ueberwachung/artikel/1/otto-schilys-pralle-anti-terror-datei/

Sco­ring

Ich wil­lige ein, dass die Bank der SCHUFA Daten über die Bean­tra­gung, die Auf­nahme und Been­di­gung die­ser Kon­to­ver­bin­dung über­mit­telt. Unab­hän­gig davon wird die Bank der SCHUFA auch Daten auf­grund nicht­ver­trags­ge­mä­ßen Ver­hal­tens über­mit­teln.“ Diese oder eine ähnli­che Klau­sel fin­det sich auf fast allen Ver­trä­gen betref­fend Kon­ten, die Nut­zung von Mobil­te­le­fo­nen, eine Kreditgewährungo.a..

Natür­lich, man könnte diese Klau­sel vor Unter­zeich­nung des Ver­trags strei­chen. Doch dann ris­kiert man eine Ableh­nung durch den Ver­trags­part­ner. Was bedeu­tet also diese unver­meid­bare Klau­sel? Auf der einen Seite steht das berech­tigte Bedürf­nis der Unter­neh­men, sich soweit mög­lich gegen Kre­dit– und Zah­lungs­aus­fälle zu schüt­zen. Zu die­sem Zweck haben sie sich in der Schufa und ähnli­chen Zusam­men­schlüs­sen orga­ni­siert. Dort wer­den Daten über Ver­brau­cher gesam­melt. Dies betrifft vor allem Infor­ma­tio­nen zu Ver­mö­gen und Zah­lungs­ver­hal­ten. Doch mit der Zeit sind diese Bestände ange­wach­sen und wer­den aus immer mehr Quel­len gespeist. Und hier offen­bart sich das Pro­blem. Der Bür­ger kann kaum steu­ern, was über ihn gespei­chert wird und wer diese Daten abru­fen kann. Im schlimms­ten Fall wen­den Unter­neh­men auch das so genannte Geo-Scoring: die Kre­dit­wür­dig­keit eines Bür­gers wird nicht mehr allein auf­grund sei­ner Ein­kom­mens­ver­hält­nisse ein­ge­schätzt, son­dern auch sein Wohn­ort ist hier­für aus­schlag­ge­bend. Woh­nen Sie in Blan­ke­nese haben Sie gute Chan­cen. Kom­men Sie aus einem Stadt­teil mit hoher Arbeits­lo­sig­keit kann es Ihnen pas­sie­ren, dass Ihr Antrag bei der Bank ohne Begrün­dung abge­lehnt wird.

Dies soll ein neues Gesetz ändern. Zukünf­tig sol­len Unter­neh­men ver­pflich­tet wer­den, die ver­wen­de­ten Daten und die dar­auf beru­hen­den Ableh­nungs­gründe bekannt zu geben. Zudem ver­pflich­tet das Gesetz die Nut­zer, auf Anfrage die gespei­cher­ten Daten anzu­ge­ben und im Zwei­fel auch zu berich­ti­gen. Doch reicht das Gesetz noch lange nicht. Das Geo-Scoring wird aus­drück­lich nicht ver­bo­ten. Damit wird die­ses Instru­ment der Unge­rech­tig­keit wei­ter an Bedeu­tung gewin­nen. Wer arbeits­los ist und in einem sozial benach­tei­lig­ten Stadt­teil lebt, wird trotz sei­ner guten Zah­lungs­mo­ral benach­tei­ligt, wer es sich leis­ten kann, wird so dazu gedrängt, die ent­spre­chen­den Stadt­teile schnell zu ver­las­sen und somit wird der Unter­schied von arm und reich wei­ter ver­schärft. Auch die erwei­ter­ten Aus­kunfts­pflich­ten lau­fen ins Leere:

wer weiß schon, wel­ches Unter­neh­men mög­li­cher­weise Daten spei­chert? Man müsste die Unter­neh­men viel­mehr ver­pflich­ten, aktiv über ihre Daten­samm­lung zu infor­mie­ren. Soweit mochte die Bun­des­re­gie­rung jedoch nicht gehen.

http://www.bundesregierung.de/nn_1264/Content/DE/Artikel/2008/07/2008–07-30-aenderung-bundesdatenschutzgesetz.html

http://www.verbraucherzentrale-bremen.de/beratung/verbraucherrecht/probleme_schufa.html

https://www.meineschufa.de/index.php?site=11_2

Sons­ti­ges

Semi­nar

Der RAV ver­an­stal­tet zwei wei­tere Semi­nare zum Auf­ent­halts­recht. Am 19.09. zur Auf­ent­halts­be­en­di­gung und am 20.09. zum Auf­ent­halt aus huma­ni­tä­ren Gründen/Altfallregelung/Duldung. Beide Semi­nare fin­den in Ham­burg statt.

http://rav.de/seminare.htm

Fes­tung Europa

Lange Zeit wur­den Flücht­linge nur in Europa bekämpft. Doch dies hat sich schon geän­dert. Europa hat erkannt, dass es viel ein­fa­cher ist, Flücht­linge schon vor den Toren Euro­pas zu bekämp­fen. Die EU kann leicht etwas Druck auf Län­der aus­üben um diese zu einer Zusam­men­ar­beit zu bewe­gen. Amnesty Inter­na­tio­nal berich­tet in einem aktu­el­len Schwer­punkt über die Ergeb­nisse die­ser Zusam­men­ar­beit in Mau­re­ta­nien. Es wer­den zahl­rei­che Per­so­nen fest­ge­nom­men, die ver­däch­tigt wer­den, aus– und in Län­der der EU ein­rei­sen zu wol­len. Dabei kommt es zu schwe­ren Misshandlungen.

Pro Asyl lenkt das Augen­merk auf die töd­li­chen Aus­wir­kun­gen der Abschot­tung im Mit­tel­meer. Um den Frontex-Patrouillen zu ent­ge­hen, ver­su­chen Flücht­linge, in sehr klei­nen Boo­ten nachts das Mit­tel­meer zu über­que­ren. Dabei gibt es prak­tisch wöchent­lich Tote. Bis zum Tag der Men­schen­rechte (10.12.) wer­den noch Unter­schrif­ten für eine Peti­tion gesam­melt. Neh­men Sie online teil!

http://www.stoppt-das-sterben.eu/

http://www.amnesty.de/bericht/2008/7/verhaftungen-und-massenabschiebungen-von-migranten-und-fluechtlingen?destination=node%2F1345

Satire

Die Seite Netz-gegen-Nazis, wel­che von der Zeit betrie­ben wird, stellt eine Reihe von Sati­re­sen­dun­gen über die NPD des NDRs zur Ver­fü­gung. Unter­halt­sam und doch beunruhigend.

http://www.netz-gegen-nazis.com/artikel/satireclips-das-best

Aus der Rechtssprechung

Bun­des­ge­richts­hof

Auch wenn der Waren­fluss durch vor­he­rige Sicher­stel­lung des Hero­ins objek­tiv zur Ruhe gekom­men ist, kann der bestimmte Kurier, der sich um das Heroin bemüht, wegen Bei­hilfe zum uner­laub­ten Han­del­trei­ben mit Betäu­bungs­mit­teln ver­ur­teilt werden.

BGH, Beschl. vom 28. Mai 2008 — 1 StR 196/08 www.bundesgerichtshof.de

Bun­des­ge­richts­hof

Ein in der Sub­sti­tu­ti­ons­be­hand­lung von Dro­gen­ab­hän­gi­gen täti­ger Arzt ist von einer Erlaub­nis­pflicht gemäß § 3 BtMG nicht befreit und daher wegen uner­laub­ter Abgabe von Betäu­bungs­mit­teln gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG straf­bar, wenn und soweit er Betäu­bungs­mit­tel außer­halb des Anwen­dungs­be­reichs von § 13 Abs. 1 BtMG, § 5 BtMVV an dro­gen­ab­hän­gige Pati­en­ten zur freien Ver­fü­gung abgibt.“ (Leitsatz).

BGH, Urt. vom 4. Juni 2008 — 2 StR 577/07 www.bundesgerichtshof.de

Bun­des­ge­richts­hof

Ein Taschen­mes­ser ist grund­sätz­lich ein gefähr­li­ches Werk­zeug im Sinne des § 244 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StGB; dies gilt unab­hän­gig davon, ob der Dieb es all­ge­mein für den Ein­satz gegen Men­schen vor­ge­se­hen hat.“ (Leitsatz).

BGH, Beschl. vom 3. Juni 2008 — 3 StR 246/07 www.bundesgerichtshof.de

Bun­des­ge­richts­hof

Straf­kla­ge­ver­brauch nach Art. 54 SDÜ bei einheitlicher

Schmug­gel­fahrt“ durch meh­rere EU-Mitgliedstaaten.“ (Leitsatz).

Der EuGH hat in einer Vor­ab­ent­schei­dung das Kri­te­rium einer mate­ri­el­len Tat „als das Vor­han­den­sein eines Kom­ple­xes unlös­bar mit­ein­an­der ver­bun­de­ner Tat­sa­chen (…) unab­hän­gig von der recht­li­chen Qua­li­fi­zie­rung der Tat­sa­chen oder von dem geschütz­ten recht­li­chen Inter­esse“ defi­niert. Somit konn­ten gewisse „Rest-Tatbestände“, die in einem ita­lie­ni­schen Pro­zess nicht direkt ver­han­delt wur­den nicht zusätz­lich in einem deut­schen Pro­zess ver­han­delt werden.

BGH, Beschluss vom 9. Juni 2008 – 5 StR 342/04 www.bundesgerichtshof.de