Das Bundesverfassungsgericht hat heute sein Urteil über die
Verfassungsbeschwerden von vier Sicherungsverwahrten verkündet, die sich
gegen die Fortdauer ihrer Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nach
Ablauf der früher geltenden zehnjährigen Höchstfrist
(Sicherungsverwahrung I) bzw. gegen die nachträgliche Anordnung ihrer
Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Sicherungsverwahrung II)
wenden.
Über den Sachverhalt informiert die Pressemitteilung Nr. 117/2010 vom Weiterlesen »
16. Dezember 2010. Sie kann auf der Homepage des
Bundesverfassungsgerichts eingesehen werden.