Bilanzstrafrecht
Strafverfolgungs– und Finanzaufsichtsbehörden widmen sich verstärkt der Verfolgung angeblicher Verstöße gegen die entsprechenden Normen des StGB, des HGB und des Aktiengesetzes. Vorwürfe der Bilanzfälschung und der Abgabe angeblich unrichtiger ad-hoc Meldungen führen zu medienwirksam inszenierten Durchsuchungen mit der entsprechenden „Prangerwirkung“ für die beschuldigten Individuen und Unternehmen.
Wir bieten:
- präventive Beratung zur Erkennung strafrechtlicher Risiken
- Abwendung von Vermögenseingriffen gegen Individuen und Unternehmen
- Hilfe bei der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit des Unternehmens
Zur Durchsetzung der Rechtspositionen unserer Mandanten und zur Abwehr strafrechtlicher Angriffe arbeiten wir eng mit Wirtschaftsprüfern und steuerrechtlich orientierten Kanzleien zusammen.
