Bilanzstrafrecht

Straf­ver­fol­gungs– und Finanz­auf­sichts­be­hör­den wid­men sich ver­stärkt der Ver­fol­gung angeb­li­cher Ver­stöße gegen die ent­spre­chen­den Nor­men des StGB, des HGB und des Akti­en­ge­set­zes. Vor­würfe der Bilanz­fäl­schung und der Abgabe angeb­lich unrich­ti­ger ad-hoc Mel­dun­gen füh­ren zu medi­en­wirk­sam insze­nier­ten Durch­su­chun­gen mit der ent­spre­chen­den „Pran­ger­wir­kung“ für die beschul­dig­ten Indi­vi­duen und Unternehmen.

Wir bie­ten:

  • prä­ven­tive Bera­tung zur Erken­nung straf­recht­li­cher Risiken
  • Abwen­dung von Ver­mö­gens­ein­grif­fen gegen Indi­vi­duen und Unternehmen
  • Hilfe bei der Wie­der­her­stel­lung der Arbeits­fä­hig­keit des Unternehmens

Zur Durch­set­zung der Rechts­po­si­tio­nen unse­rer Man­dan­ten und zur Abwehr straf­recht­li­cher Angriffe arbei­ten wir eng mit Wirt­schafts­prü­fern und steu­er­recht­lich ori­en­tier­ten Kanz­leien zusammen.