Fortbildung und Schulung

Unab­hän­gig von der Tätig­keit in einem kon­kre­ten Man­dats­ver­hält­nis sind wir gerne bereit unsere Kennt­nisse in Schu­lun­gen und Fort­bil­dun­gen zu vermitteln.

Hierzu gehört sowohl die Tätig­keit in Lehr­gän­gen zur Errei­chung des Fach­an­walts­ti­tels und im Rah­men von Semi­na­ren zu bestimm­ten The­men (straf­recht­li­cher Unter­neh­mens­schutz, Feh­ler­quel­len von DNA –Gut­ach­ten) als auch die Schu­lung in Unter­neh­men zur Abwen­dung von straf­recht­li­chen Risiken.