Kapitalmarktstrafrecht

Spek­ta­ku­läre Straf­ver­fah­ren haben in letz­ter Zeit ins­be­son­dere auch nach dem Zusam­men­bruch des „Neuen Mark­tes“ das hohe straf­recht­li­che Risiko der Ent­schei­dungs­trä­ger in Wirt­schaft­un­ter­neh­men ver­deut­licht. Zuneh­mend wer­den die Vor­würfe der mani­pu­la­ti­ven Ein­wir­kung auf den Bör­sen­kurs oder des Insi­der­han­dels erho­ben. Ver­stöße gegen das Kre­dit­we­sen­ge­setz auch Form der Beilhilfe füh­ren zu straf­recht­li­chen Angrif­fen auf Unter­neh­men und deren Entscheidungsträger.

Wir bie­ten:

  • Umfas­sende Bera­tung von Unter­neh­men und deren Ent­schei­dungs­trä­gern zur Abwen­dung von straf­recht­li­chen Risi­ken. Ent­schei­dend ist hier die früh­zei­tige Kon­sul­ta­tion vor einer Entscheidung.
  • Erstel­lung von Gut­ach­ten zur Ein­schät­zung straf­recht­li­cher Risi­ken unter­neh­me­ri­scher Entscheidungen.
  • Wis­sen­schaft­li­che Aus­ein­an­der­set­zung mit Sachverständigengutachten
  • Hilfe bei der Aus­wahl von Sachverständigen.