Unternehmenscompliance

Der straf­recht­li­che Unter­neh­mens­schutz erlangt immer grö­ßere Bedeu­tung. Unter­neh­men gera­ten zuneh­mend mehr in das Zen­trum straf­recht­li­cher Ermittlungen.

Jen­seits des ope­ra­ti­ven Geschäfts zwin­gen immer strik­ter wer­dende Vor­ga­ben Unter­neh­men und ihre Füh­rungs­gre­mien dazu, sich Detail­kennt­nisse über das Ver­ga­be­recht, die Rege­lun­gen über die Geld­wä­sche, über das Kor­rup­ti­ons­straf­recht, umwelt­straf­recht­li­che Nor­men und wett­be­werbs­recht­li­che Nor­men zu ver­schaf­fen und ent­spre­chende Vor­sorge zu treffen.

Nicht zuletzt die Gefahr der Ver­hän­gung von Geld­bu­ßen oder die Ver­hän­gung von Arres­ten macht es zwin­gend not­wen­dig, prä­ven­tive Maß­nah­men zu ergreifen.

Wir bie­ten:

  • Erstel­lung einer Risiko– und Gefährdungsanalyse
  • Erar­bei­tung eines Code of Conduct
  • Erar­bei­tung von poli­cies zur Umset­zung des Code of Conduct
  • Unter­stüt­zung bei der Imple­men­tie­rung einer Complianceorgansiation
  • Durch­füh­rung von Schu­lun­gen in Ihrem Hause
  • Tätig­keit als Ombudsmann