Wirtschaftsstrafrecht

Die Bekämp­fung von Wirt­schafts­kri­mi­na­li­tät ist – nicht nur – in Zei­ten einer Wirt­schafts­krise ein Argu­ment, um die Durch­set­zungs­fä­hig­keit des Staa­tes zu demons­trie­ren. Ver­stärkt gera­ten Unter­neh­men und ihre Füh­rungs­gre­mien in das Zen­trum straf­recht­li­cher Ermitt­lun­gen. Ein zuneh­mend unüber­sicht­li­ches Nor­men­ge­flecht macht pro­fes­sio­nelle Hilfe auch prä­ven­tiv unab­ding­bar. Die Tat­be­stände Untreue und Kor­rup­tion ber­gen hohe straf­recht­li­che Risi­ken. Durch­su­chun­gen und Beschlag­nah­men die oft medi­en­wirk­sam durch die Staats­an­walt­schaft insze­niert wer­den füh­ren zur Hand­lungs­un­fä­hig­keit des betrof­fe­nen Unter­neh­mens. Ein­griffe in das Ver­mö­gen durch Arreste und Geld­bu­ßen kön­nen die Kre­dit­fä­hig­keit des betrof­fe­nen Unter­neh­mens nach­hal­tig beschä­di­gen. Geld­bu­ßen kön­nen bei Teil­nahme an öffent­li­chen Aus­schrei­bun­gen zu unüber­wind­ba­ren Hin­der­nis­sen führen.

Wir bie­ten:

  • umfas­sende Bera­tung in allen Berei­chen des Wirt­schafts­straf­rechts um straf­recht­lich rele­vante Risi­ken zu erken­nen und zu vermeiden
  • Ver­tei­di­gung im Ermitt­lungs­ver­fah­ren ein­schließ­lich Abwehr von Ver­mö­gens­recht­li­chen Zugrif­fen auf ein­zelne Per­so­nen und Individuen
  • Anwe­sen­heit bei Durch­su­chun­gen zur Sicher­stel­lung des Schut­zes von Betriebs­ge­heim­nis­sen und sofor­ti­ger Wie­der­her­stel­lung der Arbeits­fä­hig­keit des betrof­fe­nen Unternehmens
  • Ver­mei­dung einer Haupt­ver­hand­lung durch früh­zei­tige Ein­stel­lung eines ein­ge­lei­te­ten Ermittlungsverfahrens
  • Ver­tei­di­gung in der Haupt­ver­hand­lung, Abwehr von Unter­neh­mens­geld­bu­ßen, Abwehr von ande­ren ver­mö­gens­recht­li­chen Zugrif­fen auf ein­zelne Per­so­nen oder Unternehmen