Unsere Kanzlei

Als Fach­an­wälte für Straf­recht sind wir aus­schließ­lich tätig in der Bera­tung und Ver­tei­di­gung in Straf– und Bußgeldsachen.

Wir haben uns für die­ses Arbeits­feld ent­schie­den, weil in nur weni­gen ande­ren Berei­chen die Arbeit des Rechts­an­wal­tes so stark geprägt ist durch das Ver­hält­nis des Staa­tes zum Bür­ger. Im Bereich des Straf­rechts zeigt sich in beson­de­rem Maße, in wel­chem Umfang Men­schen– und Bür­ger­rechte beste­hen und beach­tet werden.

In der heu­ti­gen poli­ti­schen Aus­ein­an­der­set­zung spielt der Kampf um den Erhalt oder gar die Aus­wei­tung von Bür­ger­rech­ten keine allzu große Rolle mehr. Frei­heit meint immer mehr die Frei­heit vor dem Ver­bre­chen, nicht mehr die Frei­heit vor dem Staat und staat­li­chen Eingriffen.

Wir hal­ten diese Ent­wick­lung, die mit einer immer stär­ke­ren Aus­wei­tung der Straf­tat­be­stände und der Straf­ver­fol­gung unter Inkauf­nahme einer immer stär­ke­ren Beschnei­dung der Bür­ger­rechte ein­her­geht, für gefährlich.

Die Stärke einer Gesell­schaft zeigt sich darin, wie sie mit ihren schwä­che­ren Mit­glie­dern und einem von der Norm abwei­chen­den Ver­hal­ten umgeht.

Recht­staat­lich­keit wird nicht durch die Eti­ket­tie­rung eines bestimm­ten staat­li­chen Ein­grif­fes als recht­staat­lich erreicht, son­dern nur dadurch, daß sich um diese Rechts­staat­lich­keit stän­dig bemüht, hierum im Rah­men einer offe­nen und offen­si­ven Aus­ein­an­der­set­zung gerun­gen wird.

Wir wol­len mit unse­rer Arbeit errei­chen, dass jeder, der einer Straf­tat beschul­digt wird, in sei­nen Rech­ten und sei­ner Würde geach­tet wird. Wir wol­len im Kampf um das Recht gewähr­leis­ten, dass im Rah­men eines fai­ren Ver­fah­rens unter kon­se­quen­ter Ver­fol­gung der Inter­es­sen unse­rer Man­dan­ten ein für unsere Man­dan­ten akzep­ta­bles Ver­fah­rens­er­geb­nis erzielt wer­den kann.

Dies muss im Rah­men einer offen­si­ven Aus­ein­an­der­set­zung erreicht wer­den, in deren Ver­lauf der Man­dant mit allen gesetz­li­chen Mög­lich­kei­ten gegen den Straf­an­spruch des Staa­tes und gegen mög­li­cher­weise zu Unrecht dro­hende gesetz­li­che Sank­tio­nen ver­tei­digt wird.

Aus lang­jäh­ri­ger Erfah­rung zeigt sich dabei die Not­wen­dig­keit, straf­recht­li­chen Angrif­fen auf Unter­neh­men und indi­vi­du­ell Beschul­dig­ten früh­zei­tig, noch im Ermitt­lungs­ver­fah­ren kon­se­quent und pro­fes­sio­nell ent­ge­gen­zu­tre­ten und vor allem ein­schnei­dende Maß­nah­men wie eine Frei­heits­ent­zie­hung oder eine Ver­mö­gens­be­schlag­nahme abzu­weh­ren. Die­ses Ziel erfor­dert enga­gier­tes und pro­fes­sio­nel­les Handeln.

Wir sind in die­sem Sinn für unsere Man­dan­ten tätig.