Wann benötigt man einen Strafverteidiger / eine Strafverteidigerin?

Weit ver­brei­tet ist nach wie vor die Ansicht, als „nor­ma­ler Bür­ger“ gerate man nicht in die Situa­tion, einen Straf­ver­tei­di­ger zu benötigen.

Wer einer schwe­ren Straf­tat beschul­digt wird, gar in Unter­su­chungs­haft gerät, braucht einen Ver­tei­di­ger, das leuch­tet jedem ein.

Daß jedoch die Not­wen­dig­keit, sich an Fach­an­wälte für Straf­recht zu wen­den, bereits viel frü­her ent­ste­hen kann, ist eine Erkennt­nis, die sich bis­lang nicht recht durch­set­zen konnte.

Die Situa­tio­nen, in denen ent­spre­chen­der Bera­tungs­be­darf ent­ste­hen kann, sind vielfältig:

  • ein naher Ange­hö­ri­ger wird in einen Ver­kehrs­un­fall mit dem nicht ihm, son­dern einem ande­ren Fami­li­en­mit­glied gehö­ren­den Fahr­zeug ver­wi­ckelt, die Poli­zei stellt bei der Unfall­auf­nahme eine Alko­ho­li­sie­rung fest und befragt nun den Hal­ter des Fahr­zeu­ges zeu­gen­schaft­lich: wie ver­hält man sich in die­ser Situa­tion richtigerweise?
  • wie ver­hält sich der Fah­rer die­ses Fahr­zeu­ges, der womög­lich Unfall­ver­ur­sa­cher ist, richtigerweise?
  • wie ver­hält man sich bei Zeu­gen­ver­neh­mun­gen, Durch­su­chun­gen oder gar im Falle einer — u.U. vor­läu­fi­gen — Festnahme?
  • wel­che straf­recht­li­chen Risi­ken beinhal­tet eine dro­hende Fir­men– oder Pri­vat­in­sol­venz? Was muß hier bereits im Vor­feld straf­recht­li­cher Ermitt­lun­gen bedacht werden?
  • wie und wo fin­det man eine Straf­ver­tei­di­ge­rin oder einen Strafverteidiger?