Wirtschaftsunternehmen und Strafrecht

Immer häu­fi­ger gera­ten Unter­neh­men in das Blick­feld staats­an­walt­schaft­li­cher Ermittlungen.Um im Falle bestimm­ter Geschäfts­ak­ti­vi­tä­ten, aber auch im Falle wirt­schaft­li­cher Schwie­rig­kei­ten eines Unter­neh­mens straf­recht­li­che Aspekte zu prü­fen oder dro­hende straf­recht­li­che Kon­se­quen­zen abzu­wen­den, kann es rat­sam sein, früh­zei­tig den Rat erfah­re­ner Straf­ver­tei­di­ger einzuholen.

Diese kön­nen durch ihren Rat u.U. die Ein­lei­tung eines Ermitt­lungs­ver­fah­rens ver­mei­den oder aber im Falle des bereits ein­ge­lei­te­ten Ermitt­lungs­ver­fah­rens dazu bei­tra­gen, das Ver­fah­ren recht­zei­tig in eine für den Betrof­fe­nen güns­tige Rich­tung zu len­ken. Hier kommt ins­be­son­dere in Betracht, den Kon­takt zu den Ermitt­lungs­be­hör­den zu hal­ten, um den Ver­dacht der Ver­dun­ke­lung gar nicht erst ent­ste­hen zu las­sen und hier­durch dro­hende Inhaf­tie­run­gen abzuwenden.

Auch kann es sinn­voll sein, durch Kon­takt­auf­nahme mit Gläu­bi­gern Scha­den abzu­wen­den bzw. bereits ent­stan­de­nen Scha­den wie­der­gut­zu­ma­chen, um auch hier­durch den Gang des Ver­fah­rens posi­tiv zu beeinflussen.